2012-04-03 07:17
28.3.12. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilt Imker hätten keinen Anspruch auf Schutzmaßnahmen gegen die Verunreinigung ihres Honigs durch den Anbau von Gen-Mais. Nach wie vor gilt zwar das Recht auf Schadensersatz aufgrund von Verunreinigung des Honigs mit nicht zugelassenen GVO-Pollen. Anspruch auf Schutz, dass es gar nicht erst zur Verunreinigung kommt, hat ein Imker jedoch nicht.
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2012-03-09 13:59
Berlin, 29.02.2012. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßt die heutige
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwerG), wonach die unabsichtliche Aussaat
von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verboten bleibt.
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